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Erfinder - Sprechstunde |
Künstlersozialkasse |
1/2 Kosten für selbständige Erfinder ?! |
Den Erfinder-Beruf kennt das KSVG (Künstler-Sozial-Versicherungs-Gesetz) nicht. Wer das Info-Material der KSK studiert, sucht deshalb vergeblich nach einer entsprechenden Berufsbezeichnung. Dies kann eigentlich nur historisch begründet werden und ist wohl dem Umstand zuzuschreiben, dass keine Verwertungsorganisation für Erfinder, keine Erfinder-GEMA existiert. Wohingegen die GEMA für Künstler und Publizisten beinahe schon selbstverständlich ist. Der von den KSK-Mitgliedern eingesparte "Arbeitgeber-Anteil" wird nämlich zum Teil von jenen beigesteuert, die für die Vermarktung der Rechte sorgen. Zum anderen fließen Steuergelder in die Sozial-Kassen. Im gutgeschnürten Paket der KSK, stehen kreative Technik und der Handel mit technischen Schutzrechten nur am Rande. Will ein(e) ErfinderIn die in die KSK aufgenommen werden, so muss er/sie den individuellen Nachweis erbringen, dass sich ihre/seine Tätigkeiten im Bereich des "Künstlerkatalogs" bewegen. Dies ist aber auch tatsächlich möglich. Denn bei diesem Katalog handelt es sich nur um eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung. Nachzulesen ist dies in der Informationsschrift Nr.6 zur Künstlersozialabgabe (Künstlerkatalog und Abgabesätze). Die Berufstätigkeit ist immer als Ganzes zu betrachten. Und es ist an jedem selbst, genau zu untersuchen, wo der Schwerpunkt der eigenen Tätigkeiten liegt. Angemerkt sei zudem, dass selbständige Künstler und Publizisten von Gesetzes wegen der Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Ihnen soll im Wesentlichen der gleiche soziale Schutz wie Arbeitnehmern geboten werden. Allerdings entfällt die Arbeitslosen-Versicherung. Eintritts-Voraussetzungen in die Künstlersozialkasse (grob vereinfacht): --->
Selbständige, nicht vorübergehende Erwerbstätigkeit Schlägt man im oben bereits genannten "Künstlerkatalog" nach, so findet man dort Berufe gelistet, die teilweise auch von ErfinderInnen selbst ausgefüllt werden. Hierzu zählen beispielsweise Industrie-Designer und Metallgestalter ebenso, wie wissenschaftliche Autoren und Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung. Andere Berufe wie bspw. Architekten, obwohl diese nicht weniger kreativ sind, sucht man ebenso vergebens, wie Ingenieure oder eben auch Erfinder. Ich bin kein Jurist. Deshalb kann ich keine entsprechenden Handlungsempfehlungen geben. Ich darf aber soviel verraten, dass mir Erfinder glaubhaft berichteten, sie selbst seinen in der KSK versichert. Ich denke daher, dies sollte Grund genug sein, sich mit dem Thema ausführlich zu beschäftigen. Beraten Sie sich mit Gleichgesinnten (z.B. in Ihrem Erfinderclub) und überlegen Sie einmal genau, welche Ihrer Tätigkeiten beim Erfinden ausschlaggebend für Ihren Erfolg sind. Der Satz, nach dem nur 10% Inspiration für das Erfinden notwenig ist, gilt sicherlich auch für Sie. Es besteht deshalb die berechtigte Chance, dass bei Ihnen solche Tätigkeiten überwiegen, die eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie überwiegend Tätigkeiten ausüben, die ganz direkt im "Künstlerkatalog" angesprochen sind!
Selbstverständlich ist es darüber hinaus notwendig, dass jede(r) ErfinderIn individuell die Vor- und gegebenenfalls auch Nachteile einer KSK-Mitgliedschaft prüfen muss. Interessierte sollten sich mit Kollegen darüber austauschen und direkt bei der KSK beraten lassen. Viel Erfolg! Ihr Erfinderclub-Berlin.de
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